Änderung des Anspruchs auf Betreuung

Ab dem 23.03.2020 ändert sich der Anspruch auf Betreuung wie folgt:

1. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

2. Ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Wenn Sie nach den neuen Regelungen zum Kreis der Berechtigten für das Betreuungsangebot der Schule gehören und wenn Sie dieses in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie die Schule bitte unter folgender mail-Adresse: schulleitung@heinrich-boell-schule.eu

Das notwendige neue Formular, das Sie von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben lassen und der Schule vorlegen müssen, finde Sie hier:
Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

 

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